Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) werden von der Silver Connect GmbH (nachfolgend: wir) im Geschäftsverkehr für den Vertrieb der Kurierunternehmen-Verwaltungssoftware „FLEET-M“ genutzt und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3.
Es wird darauf hingewiesen, dass für gewisse Leistungen gesonderte Geschäftsbedingungen der Silver Connect GmbH zur Anwendung kommen können (z.B. für optional buchbare Module).
§2 Registrierung, kostenlose Testphase und Vertragsschluss
1
FLEET-M wird online im Internet angeboten. Die Präsentation der FLEET-M-Dienste im Internet stellt noch kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Wir können die Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Silver Connect GmbH zustande.
2.
2. Indem sich der Kunde auf der Website FLEET-M mit seiner Firma, seiner E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort für einen kostenlosen Testzugang registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Silver Connect GmbH ab. Nach Erhalt einer Zugangsbestätigung kann der Kunde die FLEET-M-Dienste 30 Tage kostenlos testen. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungsdauer kann der Kunde ein kostenpflichtiges Leistungspaket von FLEET-M bestellen. Die FLEET-M-Dienste kann er ohne eine solche Bestellung nicht weiter nutzen. Mit seinen Registrierungsdaten kann er sich weiterhin Zugang zu FLEET-M verschaffen und auf seine hinterlegten Daten zugreifen. Der Testzugang und die von ihm hinterlegten Daten werden jedoch spätestens 30 Tage nach Ablauf der Testphase unwiderruflich gelöscht, wenn kein kostenpflichtiges FLEET-M-Paket bestellt wird.
3
Der Kunde kann in seinem Nutzerkonto unter dem Menüpunkt „Pakete“ ein FLEET-M-Paket auswählen. Für die wirksame Bestellung eines FLEET-M-Paketes ist es erforderlich, dass der Kunde seine Rechnungs- und Zahlungsdaten eingibt. Die Bestellung eines FLEET-M-Paketes gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über das ausgewählte FLEET-M-Paket.
4
4. Mit Abgabe des Angebots sichert der Kunde zu, dass er volljährig ist und – sofern er den Vertrag im Namen eines Unternehmens schließen möchte – dass er zu diesem Vertragsschluss berechtigt ist.
§3 Leistungserbringung, Nutzungsrecht
1
Die FLEET-M-Dienste werden als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben und können nur mittels einer aktiven Internetverbindung online genutzt werden. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von Silver Connect GmbH und/oder eines vom ihr beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Vertragslaufzeit für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine unmittelbare Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den Programmbeschreibungen der Silver Connect GmbH auf FLEET-M.
2.
Silver Connect GmbH stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Silver Connect GmbH bereitgestellt. Silver Connect GmbH schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.
Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von Silver Connect GmbH oder eines von ihr beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und Silver Connect GmbH räumt auch keine solchen Rechte ein. Silver Connect GmbH räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht- ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
4.
Das bestellte FLEET-M-Paket und die darin angebotenen Dienste darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der FLEET-M-Dienste vorgesehen ist.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Der Preis für ein FLEET-M-Paket wird spätestens bei der Bestellung des Pakets angezeigt, ausgenommen ist das Test-Paket, welches für 30 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise so dass die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Der Preis für ein Paket kann abhängig von der bestellten Nutzungsdauer der Höhe nach variieren.
2.
2. Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Beginn der Laufzeit fällig und zahlbar. Nach der Testphase ist daher die Auswahl einer Zahlungsart und die Eingabe valider Zahlungsdaten erforderlich, um die FLEET-M-Dienste weiterhin nutzen zu können. Der Kunde kann zwischen den von Silver Connect GmbH angebotenen Zahlungsverfahren auswählen. Wenn Silver Connect GmbH im Lastschriftverfahren einen Beitrag aus Gründen nicht einziehen kann, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten, die Silver Connect GmbH daraus entstehen (insbesondere Bankgebühren). Das bestellte FLEET-M-Paket erst nach Zugang des vereinbarten Entgelts genutzt werden.
3.
Es steht Silver Connect GmbH frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Rechnungen werden zudem im Nutzerkonto zum Abruf bereitgestellt. Wenn der Kunde auf den Rechnungsversandt per Post besteht, sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 3,50 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben.
4.
Silver Connect GmbH behält sich das Recht vor, die Abrechnung jederzeit mit angemessener Ankündigung von Euro auf die jeweilige Landeswährung des Kunden umzustellen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde wird auf das Widerspruchsrecht in der Ankündigung hingewiesen.
§5 Zahlungsverzug, Sperre
1.
Silver Connect GmbH ist berechtigt das Nutzerkonto zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Kunden ausgeglichen ist. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt.
2.
Der Wechsel zu einem kleineren FLEET-M-Paket (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können in der Regel nur noch eine geringere Anzahl von Mitarbeitern und Fahrzeugen verwaltet werden.
§7 Laufzeit und Kündigung
1.
Der Vertrag läuft über die vom Kunden gebuchte Laufzeit. Er verlängert sich danach jeweils um drei Monate, wenn keiner der Vertragsparteien bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit und anschließend der verlängerten Laufzeit die Kündigung erklärt.
2.
Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Ende der vereinbarten Laufzeit in seinem Konto unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ kündigen. Sofern der Kunde diese Möglichkeit nicht nutzen kann, kann die Kündigung auch in Schriftform oder in Textform gegenüber der Silver Connect GmbH erklärt werden.
3.
Silver Connect GmbH kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss in Text- oder Schriftform erklärt werden.
4.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.
Im Falle einer Kündigung ist der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den Silver Connect GmbH zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Silver Connect GmbH den Vertrag aus einem wichtigem Grund kündigt, den der Kunde zu vertreten hat oder wenn Silver Connect GmbH das Nutzerkonto gemäß § 5 Abs. 1 sperrt.
§8 Verfügbarkeit, Haftung bei Nutzungsausfall
1.
Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Silver Connect GmbH stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der FLEET-M- Dienste gewährleistet werden. Silver Connect GmbH bemüht sich natürlich, die FLEET-M-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von FLEET-M haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Silver Connect GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
2.
Bei einem Nutzungsausfall besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung, noch zur außerordentlichen Kündigung. Die Haftung der Silver Connect GmbH bei einem Nutzungsausfall wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§9 Gewährleistung, Haftung
1.
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
2.
Silver Connect GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. b) Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Silver Connect GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Silver Connect GmbH beruhen, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ist unbeschränkt. c) Soweit die Haftung von Silver Connect GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§10 Pflichten des Kunden
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail Adresse, da Silver Connect GmbH diese nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Nutzerkonto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Silver Connect GmbH empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. das Passwort von Silver Connect GmbH zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.
3.
Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität der FLEET-M-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”) oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen der FLEET-M-Dienste ermöglichen oder fördern. Sofern Silver Connect GmbH eine Entwickler-API zur Verfügung stellt, darf diese nicht für die Entwicklung und Bereitstellung eigener kostenpflichtiger Angebote genutzt werden. Die Bestimmungen des Satz 1 gelten entsprechend.
4.
Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen der FLEET-M-Dienste (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der FLEET-M-Dienste vorgesehen.
5.
Soweit der Kunde Silver Connect GmbH geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er Silver Connect GmbH sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um Silver Connect GmbH die entsprechenden Rechte einzuräumen. Insoweit verpflichtet sich der Kunde Silver Connect GmbH nach außen hin schadlos zu halten.
6.
Silver Connect GmbH speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Silver Connect GmbH, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
7.
Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Silver Connect GmbH nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
8.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Silver Connect GmbH von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Silver Connect GmbH von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. . Silver Connect GmbH wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde Silver Connect GmbH unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Silver Connect GmbH bleiben unberührt.
§11 Datenverarbeitung
1.
Der Kunde räumt der Silver Connect GmbH für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Silver Connect GmbH für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Silver Connect GmbH ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Silver Connect GmbH ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
2.
Silver Connect GmbH ist berechtigt, die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse des Kunden zu nutzen, um den Kunden über Neuerungen der FLEET-M-Dienste, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren.
3.
Wenn ein Nutzerkonto durch den Kunden oder durch Silver Connect GmbH gekündigt wird, werden die Daten des Nutzerkontos unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
§12 Anpassung der AGB
1.
Silver Connect GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für Silver Connect GmbH unvorhersehbare Änderungen, welche Silver Connect GmbH nicht veranlasst und auf die Silver Connect GmbH keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist Silver Connect GmbH zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder Silver Connect GmbH den Funktionsumfang der FLEET-M-Dienste anpasst oder erweitert (z.B. neue Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist Silver Connect GmbH zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.
2.
Im Falle der Änderung wird Silver Connect GmbH dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E- Mail an die im Konto hinterlegte Adresse reicht) mitteilen. Zusätzlich wird die Änderung innerhalb der FLEET-M-Dienste in geeigneter Weise bekannt gegeben (z.B. in einem Mitteilungsbereich). Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse reicht). Silver Connect GmbH wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei Silver Connect GmbH eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Kunden aus § 7 Abs. 2 zur Kündigung seines Vertrages bleibt davon unberührt.
3.
Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist Silver Connect GmbH zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail genügt). Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage.
§13 Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von Silver Connect GmbH auf Dritte
Silver Connect GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Silver Connect GmbH in eine andere Gesellschaftsform umgewandelt wird (z.B. eine GmbH) oder die FLEET-M-Dienste auf einen anderen Betreiber übertragen werden. FLEET-M wird dem Kunden eine solche Änderung in Textform (E-Mail genügt) bekanntgeben. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.
§14 Datenschutz
Silver Connect GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des BDSG und des Telemediengesetzes (TMG), beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§15 Schlussbestimmungen
1.
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Konto stets eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail Adresse der ist dem Impressum der Silver Connect GmbH oder der Seite „Kontakt“ zu entnehmen.
2.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
3.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Silver Connect GmbH.
4.
Silver Connect GmbH behält sich vor diese AGB in andere Sprachen zu übersetzen. Im Falle von Streitigkeiten oder Widersprüchen ist die deutsche Version rechtsgültig.
AGB
§1 Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) werden von der Silver Connect GmbH (nachfolgend: wir) im Geschäftsverkehr für den Vertrieb der Kurierunternehmen-Verwaltungssoftware „FLEET-M“ genutzt und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3.
Es wird darauf hingewiesen, dass für gewisse Leistungen gesonderte Geschäftsbedingungen der Silver Connect GmbH zur Anwendung kommen können (z.B. für optional buchbare Module).
§2 Registrierung, kostenlose Testphase und Vertragsschluss
1
FLEET-M wird online im Internet angeboten. Die Präsentation der FLEET-M-Dienste im Internet stellt noch kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Wir können die Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Silver Connect GmbH zustande.
2.
2. Indem sich der Kunde auf der Website FLEET-M mit seiner Firma, seiner E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort für einen kostenlosen Testzugang registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Silver Connect GmbH ab. Nach Erhalt einer Zugangsbestätigung kann der Kunde die FLEET-M-Dienste 30 Tage kostenlos testen. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungsdauer kann der Kunde ein kostenpflichtiges Leistungspaket von FLEET-M bestellen. Die FLEET-M-Dienste kann er ohne eine solche Bestellung nicht weiter nutzen. Mit seinen Registrierungsdaten kann er sich weiterhin Zugang zu FLEET-M verschaffen und auf seine hinterlegten Daten zugreifen. Der Testzugang und die von ihm hinterlegten Daten werden jedoch spätestens 30 Tage nach Ablauf der Testphase unwiderruflich gelöscht, wenn kein kostenpflichtiges FLEET-M-Paket bestellt wird.
3
Der Kunde kann in seinem Nutzerkonto unter dem Menüpunkt „Pakete“ ein FLEET-M-Paket auswählen. Für die wirksame Bestellung eines FLEET-M-Paketes ist es erforderlich, dass der Kunde seine Rechnungs- und Zahlungsdaten eingibt. Die Bestellung eines FLEET-M-Paketes gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über das ausgewählte FLEET-M-Paket.
4
4. Mit Abgabe des Angebots sichert der Kunde zu, dass er volljährig ist und – sofern er den Vertrag im Namen eines Unternehmens schließen möchte – dass er zu diesem Vertragsschluss berechtigt ist.
§3 Leistungserbringung, Nutzungsrecht
1
Die FLEET-M-Dienste werden als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben und können nur mittels einer aktiven Internetverbindung online genutzt werden. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von Silver Connect GmbH und/oder eines vom ihr beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Vertragslaufzeit für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine unmittelbare Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den Programmbeschreibungen der Silver Connect GmbH auf FLEET-M.
2.
Silver Connect GmbH stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Silver Connect GmbH bereitgestellt. Silver Connect GmbH schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.
Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von Silver Connect GmbH oder eines von ihr beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und Silver Connect GmbH räumt auch keine solchen Rechte ein. Silver Connect GmbH räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht- ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
4.
Das bestellte FLEET-M-Paket und die darin angebotenen Dienste darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der FLEET-M-Dienste vorgesehen ist.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Der Preis für ein FLEET-M-Paket wird spätestens bei der Bestellung des Pakets angezeigt, ausgenommen ist das Test-Paket, welches für 30 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise so dass die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Der Preis für ein Paket kann abhängig von der bestellten Nutzungsdauer der Höhe nach variieren.
2.
2. Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Beginn der Laufzeit fällig und zahlbar. Nach der Testphase ist daher die Auswahl einer Zahlungsart und die Eingabe valider Zahlungsdaten erforderlich, um die FLEET-M-Dienste weiterhin nutzen zu können. Der Kunde kann zwischen den von Silver Connect GmbH angebotenen Zahlungsverfahren auswählen. Wenn Silver Connect GmbH im Lastschriftverfahren einen Beitrag aus Gründen nicht einziehen kann, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten, die Silver Connect GmbH daraus entstehen (insbesondere Bankgebühren). Das bestellte FLEET-M-Paket erst nach Zugang des vereinbarten Entgelts genutzt werden.
3.
Es steht Silver Connect GmbH frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Rechnungen werden zudem im Nutzerkonto zum Abruf bereitgestellt. Wenn der Kunde auf den Rechnungsversandt per Post besteht, sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 3,50 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben.
4.
Silver Connect GmbH behält sich das Recht vor, die Abrechnung jederzeit mit angemessener Ankündigung von Euro auf die jeweilige Landeswährung des Kunden umzustellen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde wird auf das Widerspruchsrecht in der Ankündigung hingewiesen.
§5 Zahlungsverzug, Sperre
1.
Silver Connect GmbH ist berechtigt das Nutzerkonto zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Kunden ausgeglichen ist. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt.
2.
Der Wechsel zu einem kleineren FLEET-M-Paket (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können in der Regel nur noch eine geringere Anzahl von Mitarbeitern und Fahrzeugen verwaltet werden.
§7 Laufzeit und Kündigung
1.
Der Vertrag läuft über die vom Kunden gebuchte Laufzeit. Er verlängert sich danach jeweils um drei Monate, wenn keiner der Vertragsparteien bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit und anschließend der verlängerten Laufzeit die Kündigung erklärt.
2.
Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Ende der vereinbarten Laufzeit in seinem Konto unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ kündigen. Sofern der Kunde diese Möglichkeit nicht nutzen kann, kann die Kündigung auch in Schriftform oder in Textform gegenüber der Silver Connect GmbH erklärt werden.
3.
Silver Connect GmbH kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss in Text- oder Schriftform erklärt werden.
4.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.
Im Falle einer Kündigung ist der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den Silver Connect GmbH zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Silver Connect GmbH den Vertrag aus einem wichtigem Grund kündigt, den der Kunde zu vertreten hat oder wenn Silver Connect GmbH das Nutzerkonto gemäß § 5 Abs. 1 sperrt.
§8 Verfügbarkeit, Haftung bei Nutzungsausfall
1.
Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Silver Connect GmbH stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der FLEET-M- Dienste gewährleistet werden. Silver Connect GmbH bemüht sich natürlich, die FLEET-M-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von FLEET-M haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Silver Connect GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
2.
Bei einem Nutzungsausfall besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung, noch zur außerordentlichen Kündigung. Die Haftung der Silver Connect GmbH bei einem Nutzungsausfall wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§9 Gewährleistung, Haftung
1.
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
2.
Silver Connect GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. b) Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Silver Connect GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Silver Connect GmbH beruhen, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ist unbeschränkt. c) Soweit die Haftung von Silver Connect GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§10 Pflichten des Kunden
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail Adresse, da Silver Connect GmbH diese nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Nutzerkonto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Silver Connect GmbH empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. das Passwort von Silver Connect GmbH zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.
3.
Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität der FLEET-M-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”) oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen der FLEET-M-Dienste ermöglichen oder fördern. Sofern Silver Connect GmbH eine Entwickler-API zur Verfügung stellt, darf diese nicht für die Entwicklung und Bereitstellung eigener kostenpflichtiger Angebote genutzt werden. Die Bestimmungen des Satz 1 gelten entsprechend.
4.
Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen der FLEET-M-Dienste (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der FLEET-M-Dienste vorgesehen.
5.
Soweit der Kunde Silver Connect GmbH geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er Silver Connect GmbH sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um Silver Connect GmbH die entsprechenden Rechte einzuräumen. Insoweit verpflichtet sich der Kunde Silver Connect GmbH nach außen hin schadlos zu halten.
6.
Silver Connect GmbH speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Silver Connect GmbH, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
7.
Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Silver Connect GmbH nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
8.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Silver Connect GmbH von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Silver Connect GmbH von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. . Silver Connect GmbH wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde Silver Connect GmbH unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Silver Connect GmbH bleiben unberührt.
§11 Datenverarbeitung
1.
Der Kunde räumt der Silver Connect GmbH für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Silver Connect GmbH für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Silver Connect GmbH ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Silver Connect GmbH ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
2.
Silver Connect GmbH ist berechtigt, die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse des Kunden zu nutzen, um den Kunden über Neuerungen der FLEET-M-Dienste, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren.
3.
Wenn ein Nutzerkonto durch den Kunden oder durch Silver Connect GmbH gekündigt wird, werden die Daten des Nutzerkontos unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
§12 Anpassung der AGB
1.
Silver Connect GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für Silver Connect GmbH unvorhersehbare Änderungen, welche Silver Connect GmbH nicht veranlasst und auf die Silver Connect GmbH keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist Silver Connect GmbH zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder Silver Connect GmbH den Funktionsumfang der FLEET-M-Dienste anpasst oder erweitert (z.B. neue Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist Silver Connect GmbH zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.
2.
Im Falle der Änderung wird Silver Connect GmbH dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E- Mail an die im Konto hinterlegte Adresse reicht) mitteilen. Zusätzlich wird die Änderung innerhalb der FLEET-M-Dienste in geeigneter Weise bekannt gegeben (z.B. in einem Mitteilungsbereich). Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse reicht). Silver Connect GmbH wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei Silver Connect GmbH eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Kunden aus § 7 Abs. 2 zur Kündigung seines Vertrages bleibt davon unberührt.
3.
Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist Silver Connect GmbH zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail genügt). Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage.
§13 Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von Silver Connect GmbH auf Dritte
Silver Connect GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Silver Connect GmbH in eine andere Gesellschaftsform umgewandelt wird (z.B. eine GmbH) oder die FLEET-M-Dienste auf einen anderen Betreiber übertragen werden. FLEET-M wird dem Kunden eine solche Änderung in Textform (E-Mail genügt) bekanntgeben. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.
§14 Datenschutz
Silver Connect GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des BDSG und des Telemediengesetzes (TMG), beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§15 Schlussbestimmungen
1.
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Konto stets eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail Adresse der ist dem Impressum der Silver Connect GmbH oder der Seite „Kontakt“ zu entnehmen.
2.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
3.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Silver Connect GmbH.
4.
Silver Connect GmbH behält sich vor diese AGB in andere Sprachen zu übersetzen. Im Falle von Streitigkeiten oder Widersprüchen ist die deutsche Version rechtsgültig.